Thema: WOLFGANG RIHM

DIE TONKUNST, Oktober 2016, Nr. 4, Jg. 10 (2016), 136 Seiten

Mit der UNESCO Konvention zum Schutz und Erhalt von immateriellem Kulturerbe von 2003 erhielt die Kulturerbe-Karte der Welt eine erhebliche Umgewichtung, indem sie nun Länder außerhalb Europas verzeichnet, die vorher mangels repräsentativen Kulturbauwerken nicht oder nur spärlich vertreten waren. Fast 70 Prozent des erfassten immateriellen Kulturerbes der UNESCO ist musikbezogen: Neben Gattungen sind dies Musikinstrumente, Tänze oder darstellerische Formen. Deutschland ist dieser Konvention 2013 beigetreten, das Thema gewinnt also auch hierzulande an Aktualität. Der Musikbegriff erfährt damit eine substanzielle Erweiterung und stellt auch die Musikwissenschaft vor neue Herausforderungen. Formen immateriellen Kulturerbes sind entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen. Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, vermitteln Identität und Kontinuität und sind daher auch losgelöst von einer strikten Dichotomie zwischen Kunst- und Volksmusik.

Im Oktober-Heft der TONKUNST kommen Stimmen aus den Musik- und Kulturwissenschaften zu Wort, die einen Einblick in aktuelle Fragen zum Thema geben.

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WOLFGANG RIHM
MUSIK ALS IMMATERIELLES KULTURERBE

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